Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Meldeformular Personalangelegenheiten

Gemäß §42 Mitarbeitervertretungsgesetz gibt es gewisse Personalangelegenheiten, die der MAV zu melden sind. Solche sind Einstellungen, Änderungen des Beschäftigungsumfangs Umgruppierungen uvm.
Diese Personalangelegenheiten können mit diesem Formular gemeldet werden.

 

Arbeitszeitverkürzungstage (AZV) / Urlaub

Da es zwischen der Regelarbeitszeit (bei 100% Dienstumfang = 40 Stunden) und tariflicher Arbeitszeit eine Differenz zu Gunsten der Arbeitgeber gibt, wird diese Differenz durch die sogenannten Arbeitszeittage ausgeglichen. Je ein halber sind fest auf den 24. und 31. Dezember verteilt. Drei Arbeitsverkürzungstage (AZV) sind zur freien Verfügung (in Absprache mit dem Dienstgeber) und können quasi wie Urlaub eingesetzt werden.

 

Fortbildung

Gemäß KAO stehen jedem Arbeitnehmer (AN) pro Jahr fünf Arbeitstage zur Fortbildung zur Verfügung. Möchte der AN eine Fortbildung besuchen, so muss er diese bei seinem Arbeitgeber (AG) beantragen. Wie hoch der Anteil ist an den Fortbildungskosten, den der AG trägt, muss jeweils erfragt werden.

 

Gründonnerstag / Reformationstag

I.d.R. sind Gründonnerstag GANZ und der Reformationstag (31.10.) zur Hälfte dienstbefreit. 

 

Personalentwicklung (PE)

Die Landeskirche hat für alle ihre Mitarbeitenden beschlossen, dass sie das Recht und die Pflicht für ein jährliches Personalentwicklungsgespräch haben. Dieses PE-GEspräch führt i.d.R. der direkte Dienstvorgesetze. Ziele und Inhalt dieses PE-Gesprächs sollen sein, die Arbeitszufriedenheit, die Zusammenarbeit und das Ergebnis der Arbeit zu besprechen und weiter zu entwickeln.
Dieses jährliche Gespräch gilt es nicht als Ort zu sehen, bei dem der Chef endlich mal ansprechen kann, was ihm schon lange auf der Leber liegt, sondern vor allem als Möglichkeit die Zusammenarbeit zu reflektieren und die berufliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmers zu planen und zu sichern.
Weitere Informationen (u.a. auch die Vorbereitungs- und Vereinbarungsbögen) finden sich auf
https://www.service.elk-wue.de/services/personalentwicklung/pe-gespraeche.html

 

BEM - Betriebliches Eingliederungs-Management

Das Betriebliche Eingliederungs-Management regelt die Rückkehr eines i.d.R. für längere Zeit erkrankten Mitarbeiters an seinen Arbeitsplatz. Dabei wird der Arbeitsumfang stufenweise erhöht unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit nach der Krankheit.
Hierbei wirken sowohl der behandelnde Arzt, die MAV wie auch der Arbeitgeber mit, damit der AN stufenweise wieder seine dienstlichen Aufgaben übernehmen kann.
Sollten Sie konkrete Fragen zu BEM haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Arbeitszeit bei Betriebsausflügen

Findet ein Betriebsausflug in der regulären Arbeitszeit einer oder eines Beschäftigten statt, so ist es als hätte der oder diejenige an diesem Tag wie vereinbart gearbeitet. Es kann keine Mehrarbeit und keine Minderarbeit dabei entstehen, auch wenn der Ausflug mehr oder weniger Zeit beansprucht, als die regelmäßige Arbeitszeit an diesem Tag gewesen wäre.
Bei Teilzeitkräften verhält es sich ebenso. Arbeitet sie oder er normalerweise nicht am Tag des Ausflugs, so ist die Teilnahme in diesem Sinne Freizeit und keine Arbeitszeit. Ist die/der Teilzeitbeschäftigte halbtags beschäftigt, der Ausflug geht aber den ganzen Tag, so ist es für die/den Beschäftigten halbtags Arbeitszeit und am restlichen Tag wieder Freizeit. Es besteht keine Verpflichtung am Ausflug teil zu nehmen, jede/jeder kann selbst entscheiden.

 

Gehaltsabrechnung - Erklärung der Abkürzungen

Eine Erklärung der Gehaltsabrechnung durch die ZGASt finden Sie HIER.

 

MAV A-Z auf der Homepage der landeskirchlichen Mitarbeitervertretung

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