Aktuelles

MAV-Wahlen 2020 - durchgeführt

Der Wahlvorstand gibt folgendes Ergebnis der MAV-Wahlen bekannt:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die am 20. April 2020 durchgeführte Wahl der Mitarbeitervertretung des Kirchenbezirks Marbach a. N. hatte folgendes Ergebnis:

  • Wahlberechtigt waren 421 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
  • An der Wahl teilgenommen haben 169 Wahlberechtigte = 40,1%.
  • Insgesamt waren 4 Stimmzettel ungültig, da die Stimmkarten gefehlt haben.


Die nachstehenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sind mit der angegebenen Stimmenzahl als Mitglieder der Mitarbeitervertretung gewählt worden: (Name mit jeweiligen Stimmen)

Giehl, Monika 141
Bechle, Jan 138
Klotz, Reiner 138
Regner, Christiane 135
Reip, Jörg 132
Hönisch, Carmen 130
Grill, Sabine 129
Händel, Marion 122

Die Wahl der unter Ziff. I Genannten gilt als angenommen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche gegenüber dem Wahlvorstand erklären, dass sie die Wahl ablehnen. An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ev. Kirchenbezirks Marbach/N. und der Diakoniestationen Bottwartal, Marbach und Großbottwar Mindestens drei Wahlberechtigte oder die Dienststellenleitung können binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl bei dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (Anschrift: Geschäftsstelle des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten – Landeskirche und Diakonie in Württemberg, Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart) schriftlich anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

Mit freundlichen Grüßen Ilona Willig

Der Wahlvorstand Vorsitzender/Vorsitzend

Arbeitgeber-Zuschuss zum VVS-Ticket (ÖPNV)

Bei unserer Vollversammlung am Mo 20.05.2019 konnten wir die Frage bzgl. eines Arbeitgeber-Zuschusses zum VVS-Ticket (ÖPNV) noch nicht beanworten. Mittlerweile ist die Antwort von der LakiMAV eingetroffen.

Dieses Thema ist in § 23a KAO geregelt. Soll so ein Zuschuss gewährt werden, muss die MAV (also wir) eine Dienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber schließen.

Alle, für die das infrage kommt, sollen bitte mit Reiner Klotz Kontakt aufnehmen für weitere Schritte.

Das LakiMAV-Rundschreiben Nr. 65 ist online

Es behandelt folgende Themen:

  • Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
  • Neue Entgeltordnung im Bereich Pflege, offene diakonische Arbeit und Mesner- /Hausmeisterdienst
  • Stufenvertretung kirchengesetzlich im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evang. Landeskirche in Württemberg verankert
  • Urlaubsdauer und Entgelt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
  • Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach KAO setzt keine Gleichstellung voraus
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte in Wechselschicht und Schichtarbeit
  • Umgang mit vermeintlich unbilligen Weisungen
  • Kein Begründungserfordernis bei Beantragung der mündlichen Erörterung
  • MAV Tätigkeit über den Renteneintritt hinaus
  • Fahrtkosten bei Religionspädagoginnen und Religionspädagogen und sonstigen Lehrkräften im Religionsunterricht
  • Belästigung durch Werbemaßnahmen der Zeitschrift „Mitarbeiter Aktiv Vertreten“
  • Anlagen: Mustergeltendmachungsschreiben

Rundschreiben_65

Rundschreiben 64 der LakiMAV erschienen

Das Rundschreiben Nr. 64 der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung ist erschienen.

Es enthält u.a. zu folgenden Themen Informationen:

  • Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Die Verhandlungsstrategie der LakiMAV zur neuen Entgeltordnung in der KAO
  • AZE-Bogen für Hausmeister/-innen und Mesner/-innen – Beschluss des Kirchengerichts vom 10.05.2017 – 2 AS 28/2016 L
  • Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit
  • Dienstplangestaltung – kein Alleinbestimmungsrecht der Dienststelle
  • Zusammenarbeit zwischen MAV-Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
  • Nachwahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Rechtliche Regelungen und praktische Hinweise zu MAV-Zeiten

Rundschreiben_64

 

Rundschreiben 63 der LakiMAV erschienen

Das Rundschreiben Nr. 63 der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung ist erschienen.

Es enthält u.a. zu folgenden Themen Informationen:

  • Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
  • Überleitung von Beschäftigten im Pflegedienst in die neue P-Tabelle
  • Neue Regelung für Auszubildende
  • Änderungen der Freistellung von MAV-Mitgliedern an Schulen
  • Stufenzuordnung bei Überführung von Nachbarschaftshelfer/-innen in den Vergütungsgruppenplan 26

 

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